Eine Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung zur Unterstützung der bereits erwähnten Sparphase eines Bausparvertrags. Bezogen auf die Illustration des zeitlichen Verlaufs eines Bausparvertrags, wird diese Prämie nach Erreichung der ersten Hälfe des zeitlichen Verlaufs ausgezahlt (siehe [1] Zeitlicher Ablauf eines Bausparvertrags)
Nach §1 des Wohnungsbau-Prämiegesetzes sind alle einkommensteuerpflichtigen Personen nach §1 des Einkommensteuergesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, prämienberechtigt.
Die Grundvoraussetzungen hierfür sind:
Die Wohnungsbauprämie beträgt i.d.R. 8,8% auf folgende Einzahlungen: die laufenden Bausparbeiträge, die Zinsen des Bausparguthabens und die anfallenden Abschlussgebühren. Die Auszahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten wird und die Sparkosten minimal 50 und maximal 512,00 EUR (für Einzelpersonen) bzw. 1024,00 EUR (für Ehepaare) jährlich betragen. Die Wohnungsbauprämie beträgt also maximal 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR im Jahr. Diese wird auf dem Bausparkonto ab dem siebten Jahr bzw. ab Zuteilungsreife[1] gutgeschrieben.
[1] Zeitpunkt der Auszahlung der Bausparsumme errechnet nach Erreichung von 40% der gesamten Bausparsumme) und der Wartezeit errechnet nach dem „Verteilungsschlüssel“ der leihenden Bausparkasse