vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) dem Arbeitsnehmer in Anlageformen wie Wertpapiere (z.B.: Aktien), Genossenschaftsanteile, Sondervermögensanteile (z.B.: Investmentanteile) oder andere Arten von Vermögensbeteiligungen als Geldanlage oder Sparzulage zur Verfügung stellt.
Nach §1 des Vermögensbildungsgesetzes besteht Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen für:
Ausgeschlossen sind aber Mitglieder eines Organs, welches zur Vertretung einer juristischen Person zum Beispiel durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag gesetzlich verpflichtet ist.