Ihr Ratgeber für Bauspartarife
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Was sind vermögenswirksame Leistungen

vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) dem Arbeitsnehmer in Anlageformen wie Wertpapiere (z.B.: Aktien), Genossenschaftsanteile, Sondervermögensanteile (z.B.: Investmentanteile) oder andere Arten von Vermögensbeteiligungen als Geldanlage oder Sparzulage zur Verfügung stellt.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Nach §1 des Vermögensbildungsgesetzes besteht Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen für:

  • Arbeitsnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes d.h.: Angestellte einschließlich Berufsauzubildende und in Heimarbeit beschäftigten Arbeiter.
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Ausgeschlossen sind aber Mitglieder eines Organs, welches zur Vertretung einer juristischen Person zum Beispiel durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag gesetzlich verpflichtet ist.

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© Zolana Nsakala