„Bausparen“ war schon 200 Jahre vor Christus in China bekannt und später im 18. Jahrhundert in vielen Ländern auf der ganzen Welt wo akute Wohnungsnot herrschte. In Deutschland fand die Geburt der ersten Bauspargemeinschaft im Jahr 1885 in Bielefeld statt, als Pastor Friedrich von Bodelschwingh einen Bauverein zur Lösung der damaligen Wohnungskrise gründete.
Unter „Bausparen“ versteht man eine Geldanlage bei einer Bausparkasse, welche durch einen Vertrag nach § 320 BGB[1] den Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens darstellt. Primär wird dieses Darlehen für Zwecke des Baus, Erwerbs oder der Renovierung eines Eigenheims verwendet.
[1] Paragraph 320 des bürgerlichen Gesetzbuches